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MOOD MUSIC

NUTZUNGSRECHTE UND ALLGEMEINE INFORMATIONEN

Musikvertrag

Dies ist ein Vertrag zwischen Creative Production GmbH Schweiz und Ihnen oder dem Arbeitgeber, in dessen Auftrag Sie diesen Vertrag eingehen. Durch die Nutzung unserer Website und/oder den Erwerb einer Lizenz von uns stimmen Sie zu, an die folgenden Geschäftsbedingungen/Nutzungsbedingungen (den «Vertrag«) gebunden zu sein, da dieselben zur Lizenz gehören, die Sie erwerben.

1 – Definitionen

Projekt:

Ein Medienprojekt, mit dem eine Aufnahme synchronisiert wird.

Aufnahme:

Ein bestimmtes aufgenommenes Musikstück, das zur Lizenzierung von Creative Production GmbH zur Verfügung steht (einschließlich einer musikalischen Komposition).

2 – Nicht-exklusive Creative Production GmbH-Lizenzen

Durch den Kauf einer Creative Production GmbH-Lizenz gewährt Creative Production GmbH Ihnen das eingeschränkte, nicht-exklusive, nicht übertragbare, weltweit gültige (mit Ausnahme solcher Fälle, die ausdrücklich auf ein einzelnes «geografisches Gebiet» begrenzt sind) Recht und dauerhaft die Lizenz, eine Aufnahme gemäss den Geschäftsbedingungen/Nutzungsbedingungen des Vertrages und der Standard- oder Premium-Lizenz, je nach Vorliegen, zu modifizieren (unter Beachtung einschlägiger Einschränkungen) und zu verwenden. Unter Berücksichtigung der Lizenz, die Sie erwerben, stimmen Sie hiermit zu, an Creative Production GmbH eine bestimmte Lizenzgebühr gemäss den Tarifen auf unserer Website zu entrichten. Aktuelle Preise entnehmen Sie bitte unserer Lizenz-Seite.

Detaillierte Infos zu jeder Lizenz finden Sie unten; ebenso detaillierte Angaben hinsichtlich aller Lizenzarten.

3 – Zusätzliche Bedingungen für sämtliche Lizenzarten

Die in diesem Rahmen lizenzierten Aufnahmen sind nur für Ihre persönliche Nutzung bzw. die Ihres Unternehmens bestimmt. Sie dürfen die Aufnahme für persönliche Projekte und/oder professionelle Projekte nutzen, die Sie für Ihre Kunden oder Ihren Arbeitgeber anlegen.

Diese Lizenz beinhaltet ausser für Aufnahmen, die als «PRO frei» gekennzeichnet sind, keine öffentlichen Aufführungsrechte. Für Aufnahmen, die nicht als «PRO frei» gekennzeichnet sind, müssen, damit in TV- und Radioproduktionen verwendete Musik ordnungsgemäß gemeldet werden kann, bei den Rundfunknetzen, Sendern und entsprechenden Verwertungsgesellschaften Cuesheets eingereicht und in Kopie per E-Mail an hello@creativeproduction.ch gesendet werden. Creative Production GmbH stellt alle Cuesheet-Informationen auf Anfrage zur Verfügung.

Mit jeder Ihrer Lizenzen dürfen Sie eine Creative Production Aufnahme auf Online-Videoplattformsystemen nutzen, doch Creative Production GmbH behält das Eigentum an der Aufnahme. Sie dürfen die Eigentumsrechte an der Aufnahme durch Inhaltserkennungs- und/oder Registrierungssysteme (wie etwa Content ID von YouTube) nicht für sich beanspruchen (oder sie anderweitig verfügbar machen), auch nicht, wenn sie mit Ihrem eigenen Projekt synchronisiert ist.

Standardlizenz

Mit unserer STANDARDLIZENZ ist Ihnen die Nutzung einer Aufnahme in unbegrenzt vielen Projekten auf die folgenden Arten gestattet:

Im Web, einschließlich kommerziell verbreiteter* Projekte, einschliesslich, jedoch nicht begrenzt auf:

  • im Online-Streaming (YouTube, Vimeo, Netflix, Hulu, Amazon Prime)

  • Websites und Social Media

  • Web-Werbung (einschliesslich als Bestandteil von Pre-Roll-Werbeclips) und

  • in Podcasts
     

Jedes Projekt, das nicht «kommerziell verbreitet»* wird oder anderweitig als Anwendungsfall einer Premium-Lizenz zu betrachten ist, einschliesslich, jedoch nicht begrenzt auf
 

  • Unternehmensvideos

  • Videos und Präsentationen, die zur nicht-gewerblichen Nutzung an Dritte verkauft werden
    (z.B. Hochzeitsvideos)

  • Apps und Videospiele

  • Film und Theater (Studenten, Filmfestivals) und

  • TV- und Radioprogrammierung (Piloten, öffentlicher Rundfunk)
     

* Ein kommerziell verbreitetes Projekt bedeutet die Verbreitung über Downloads oder in physischer Form von mehr als 1000 Einheiten eines beliebigen Einzelprojekts, falls ein solches Projekt mit der Absicht geschaffen wurde, Einnahmen für Sie zu generieren.

Premium-Lizenzen Auf Anfrage

Unsere PREMIUM-Lizenz ermöglicht Ihnen die Nutzung der Aufnahme in einem einzelnen Projekt:

Ein kommerziell verbreitetes* Projekt, das ansonsten unter einer Standardlizenz zugelassen ist, und zwar

In einer Werbekampagne, die in einem einzelnen geografischen Gebiet** verbreitet wird:
 

  • im Fernsehen (Verbreitung durch Ausstrahlung, Kabel oder «auf Abruf/On-Demand»)

  • im Radio,

  • im Aussenbereich (z.B. digitale Anzeigetafeln) oder

  • in Kinos.
     

In einer Film- oder Theaterproduktion, sofern das Budget für eine solche Film- oder Theaterproduktion  2'000'000 Euro nicht überschreitet.

An Point-of-Sale-Standorten, sofern sämtliche solche Standorte sich innerhalb ein und desselben geografischen Gebiets** befinden, einschliesslich, jedoch nicht beschränkt auf die Nutzung in:
 

  • Einkaufszentren,

  • Point-of-Sale-Systemen

  • Schaufenster in Geschäften,

  • Videos in Ausstellungsräumen,

  • Messen, Industrieschauen und -ausstellungen.
     

**Ein geografisches Gebiet bezeichnet einen souveränen Einzelstaat.

Ungeachtet der Lizenz zur einmaligen Nutzung, die durch eine Premium-Lizenz gewährt wird, dürfen Aufnahmen, die unter einer Premium-Lizenz lizenziert wurden, in Verbindung mit der zugrundeliegenden Nutzung unbegrenzt oft verbreitet werden. Dies schliesst Übersetzungen davon ausdrücklich mit ein.

4 – Nutzungsbeschränkungen

Folgendes ist Ihnen untersagt:

  • Verkauf, Übertragung, Vergabe einer Unterlizenz, Verschenken oder anderweitiges Zuweisen der Aufnahmen oder Ihrer hiernach diesbezüglich gewährten Rechte an eine andere Partei.
     

  • Weiterverkauf der Aufnahme an sich oder als Teil eines Pakets, ausgenommen ausschliesslich in der Form, wie es in Ihrem Projekt enthalten ist.
     

  • Weiterverkauf der Aufnahme (oder anderweitiges Zurverfügungstellen) in jeder Form, die es Dritten ermöglichen würde, die Aufnahme als separate Datei herunterzuladen, zum Beispiel in E-Card-Vorlagen oder Website-Vorlagen.
     

  • Weiterverkauf der Aufnahme (oder anderweitiges Zurverfügungstellen) als Teil eines beliebigen Konkurrenzprodukts wie etwa Musikzusammenstellungen oder Musikarchive.
     

  • Verkauf der Aufnahme (oder anderweitiges Zurverfügungstellen) als oder als Teil von Ihrer eigenen Musik oder als Ihr Lied, selbst wenn sie umgewandelt oder bearbeitet wurde oder Sie der Musik weitere Instrumente oder Gesang hinzugefügt haben.
     

  • Behauptung, Sie seien der Urheber oder Rechteinhaber der Aufnahme oder jeglicher aus der Aufnahme abgeleiteter Werke.

5 – Eigentum

Sie erkennen hiermit an, dass Creative Production GmbH der Inhaber sämtlicher Rechte, Titel und Anteile an der Aufnahme ist und bleibt. Dies schliesst uneingeschränkt auch jedes enthaltene Copyright ein.

Die Aufnahme unterliegt schweizerischem und internationalen Urheberrechtsgesetzen und wird durch diese geschützt. Diese Lizenz ist nicht-exklusiv, Creative Production GmbH behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen Lizenzen der Aufnahme an Dritte zu verkaufen.

6 – Haftungsbeschränkung

Creative Production GmbH gibt keine Gewährleistung und macht keine Zusicherung, weder ausdrücklich noch implizit, ausser der Gewährleistung, dass das Unternehmen das Recht besitzt, die hierin gewährte Lizenz zu vergeben.

 

Die vollständige Haftung, die Creative Production GmbH aus diesem Vertrag durch Ihre Nutzung einer Aufnahme erwächst, soll auf die Lizenzgebühr beschränkt sein, die Sie für eine solche Aufnahme gezahlt haben. Sie stimmen hiermit zu, dass Ihnen diese Lizenz ohne jede weitere Gewährleistung oder Regressansprüche gewährt wird.

7 – Verfügbarkeit

Creative Production GmbH unternimmt alle denkbaren Anstrengungen, um sicherzustellen, dass die im Online-Archiv enthaltenen Aufnahmen jederzeit zur Verfügung stehen. Allerdings sichert Creative Production GmbH weder zu noch gewährleistet Creative Production GmbH, dass sämtliche Aufnahmen zu jeder Zeit garantiert zur Verfügung stehen.

 

Creative Production GmbH behält sich vor, die Lizenzierung bestimmter Aufnahmen nach eigenem Ermessen einzustellen. Für den Fall, dass Creative Production GmbH mitgeteilt wird oder anderweitig zu dem Schluss kommt, dass eine Aufnahme womöglich dem Anspruch auf Rechteverletzung Dritter unterliegen kann, für die Creative Production GmbH haftbar gemacht werden kann, darf

Creative Production GmbH Sie verbindlich auffordern, die Nutzung der Aufnahme unverzüglich einzustellen, die Aufnahme aus den eingesetzten Räumlichkeiten, Computersystemen und der Speicherung/Aufbewahrung (elektronisch oder physisch) zu löschen oder zu entfernen und sicherzustellen, dass alle Kunden dasselbe tun.

 

Creative Production GmbH stellt Ihnen vergleichbaren Inhalt kostenlos zur Verfügung (wobei die Vergleichbarkeit von Creative Production GmbH nach angemessenem, kaufmännischem Ermessen bestimmt wird); dieser Inhalt unterliegt den Geschäftsbedingungen dieses Vertrags.

8 – Steuern

Die von Creative Production GmbH erhobenen Lizenzgebühren enthalten weder Steuern noch Zölle oder sonstige staatliche Abgaben. Creative Production GmbH stellt Ihnen die Beträge solcher Steuern, Zölle oder sonstiger Abgaben zusätzlich in Rechnung, die Creative Production GmbH einzufordern gehalten ist.

 

Dies schliesst uneingeschränkt auch Verkaufs- und Nutzungssteuern sowie Mehrwertsteuern ein.

Durch den Abschluss dieser Vereinbarung bestätigen Sie, dass Ihr Aufenthaltsland mit dem Land Ihrer Rechnungsanschrift übereinstimmt.

9 – Allgemeine Bestimmungen

Dieser Vertrag unterliegt dem Schweizerischen Recht und wird entsprechend ausgelegt.

Die Parteien willigen hiermit ein, sich der Rechtsprechung der Gerichte im Gerichtsbezirk von Luzern zu beugen. Kein Inhalt des vorliegenden Vertrags wird so interpretiert, als würde er ein Joint Venture oder eine Partnerschaft zwischen den Parteien begründen oder herstellen.

 

Dieser Vertrag soll zugunsten der jeweiligen Nachlassempfänger, Testamentsvollstrecker, Verwalter und Rechtsnachfolger der Beteiligten abgeschlossen werden und diese verpflichten. Sollte ein Teil dieses Vertrags durch ein zuständiges Gericht oder eine sonstige rechtlich begründete Körperschaft mit entsprechender Gerichtsgewalt als ungültig oder nicht durchführbar erachtet werden, bleibt der übrige Teil dieses Vertrags vollständig gültig und in Kraft.

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